Bürgerbegehren

Stimmzettel

Leider können wir den Stimmzettel nicht zum download anbieten. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist nähere Erklärung auf dem Stimmzettel nötig und hat daher ein A3 Format. Wir sind ab 04.08.2018 auf den Wochenmärkten in Gmünd und auf dem Rehnenhof mit den Infoständen anzutreffen. Hier finden Sie zudem in Kürze eine Liste aller Geschäfte, in denen unser Stimmzettel ausliegt. Wenn Sie uns Ihre Adresse nennen, schicken wir Ihnen den Zettel auch gerne zu.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Bürgerbegehren "Kein Hallenbad mit privatem Investor"

Die Unterzeichner/innen beantragen einen Bürgerentscheid nach § 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung zu folgender Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Schwäbisch Gmünd das neue Hallenbad in eigener, kommunaler Verantwortung und nicht mit einem privaten Investor baut?“

Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2018 den Antrag auf Abbruch der Verhandlungen mit zwei Investoren über

Bau und Betrieb eines über die Grundversorgung hinausgehenden großen Wellness -und Spaßbades in Öffentlich-Privater Partnerschaft

(ÖPP) abgelehnt. Er hat die Fortführung des bisherigen Verfahrens unter veränderten Bedingungen beschlossen.

Das Hallenbad soll über sechs statt acht 50m Bahnen verfügen. Dafür reichen nach Angaben der Stadt die 1,7 Millionen jährlicher

Zuschuss an den Investor nicht aus. Der höhere Zuschussbedarf könnte nach Angaben der Stadt bei 1,95 Millionen

Euro liegen. Durch Abschluss eines Vertrages würde sich die Stadt auf 30 Jahre an den Investor binden. Das Schwäbisch Gmünder

Badeangebot wäre dann von dessen wirtschaftlichem Erfolg abhängig.

Nach Aussage der Stadtverwaltung werden für ein rentables Spaßbad mindestens 1.000 bis 1.200 Besucher jeden Tag benötigt.

Das wird angesichts der bereits hohen Bäderdichte im Remstal und im Stuttgarter Raum nach unsererMeinung nicht erreicht.

Außerdem nimmt das ÖPP-Bad die stadtklimatisch und ökologisch wertvollen Flächen am Nepperberg in Anspruch. Diese

wären dann unwiederbringlich verbraucht.

Wir schlagen stattdessen vor, ein kommunal finanziertes Bad zu bauen und kommunal zu betreiben. Unsere Kostenkalkulationen

für ein kommunales Hallenbad mit acht 50m-Bahnen, Erlebnis-, Kinderbecken und Sauna ist gegenüber einer Investorenlösung

um viele Millionen günstiger und zudem energiesparend (KfW-55). Die Naturflächen am Nepperberg blieben dafür

unberührt.

Wir werden oft gefragt, warum wir zum einen selbst und zum anderen schon jetzt ein Bürgerbegehren starten und nicht abwarten, bis ein genehmigungsfähiges Investorenbad vorliegt, für das die Stadt ohnehin einen Bürgerentscheid angekündigt hat.

 

Dafür gibt es drei gute Gründe.

 

1. Das Ratsbegehren

Für einen von der Stadt initiierten Bürgerentscheid braucht es ein sog. Ratsbegehren als Grundlage. 2/3 aller Stadträte müssen dem zustimmen. Kommt diese Mehrheit nicht zustande, kann die Stadt damit beginnen, Verträge mit den Investoren zu schließen. Ein Bürgerbegehren zu diesem Zeitpunkt kann diese Verträge nur noch zum Preis hoher Schadensersatzforderungen aushebeln.

 

2. Die Fragestellung des Ratsbegehrens

Man sollte damit rechnen, dass die ja/nein-Fragestellung eines Ratsbegehrens lauten könnte: Entweder das Investorenbad oder gar keines. Eine sowohl sinnlose wie erpresserische Fragestellung, die hoffentlich so nicht eintreten wird.

 

3. Der Zeitplan

Der städtische Vorwurf an uns lautet: Wir nehmen die Variante eines privaten Investorenbades aus dem Rennen, noch bevor klar sei, ob diese belastbar, realistisch und genehmigungsfähig ist. 

Dem müssen wir energisch widersprechen. 

 

Unser Bürgerbegehren endet am 24. Oktober. Danach werden gut 3.700 Unterschriften an die Stadt übergeben, die für deren Prüfung 4 Monate Zeit hat um dann im Februar oder März über das Bürgerbegehren abzustimmen. Dies entspricht genau dem Zeitplan, den sich die Stadt selbst gesetzt hat um das Dialogverfahren abzuschließen.“

Dass uns jetzt die Rolle der Spielverderber zukommt ist normal, stört aber weiter nicht.